Reklamationsordnung des Unternehmens Topánky E-shop s. r. o.

mit dem Sitz Grösslingová 4, 811 09 Bratislava, Slowakei, Identifikationsnummer 35 685 913, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bratislava I, im Eintrag Nr. 10594/B, Abt. Sro (nachstehend nur „Verkäufer“)

Diese Reklamationsordnung des Verkäufers (nachstehend nur „RO“) regelt die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen im Zusammenhang mit der Art und Weise und den Bedingungen der Geltendmachung von Reklamationsansprüchen des Käufers/Verbrauchers aus den Mängeln an der Ware, die über den Onlineshop de.gonovesta.com eingekauft wurde. Der Käufer, der in dieser RO als „Käufer“ oder „Käufer – Verbraucher“ bezeichnet wird, bezeichnet übereinstimmend den Käufer in der Position eines Verbrauchers; diese RO regelt nicht die Mängelhaftung im Verhältnis des Verkäufers zu einem Käufer, der kein Verbraucher ist. Diese RO geht von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Warenverkauf beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags im Onlineshopde.gonovesta.com aus. Diese RO wird ab dem 1.2.2021 wirksam. Die mit großem Anfangsbuchstaben angegebenen Begriffe haben die Bedeutung, die in Art. 1. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Warenverkaufs beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags im Onlineshop de.gonovesta.com angegeben ist. Bei der Mängelhaftung bezüglich der Ware im Fall, dass der Käufer kein Verbraucher ist, kommt die gültige Rechtsregelung aus den gültigen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zur Anwendung.

 

1. Geltendmachung einer Reklamation

1.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Anspruch aus der Mängelhaftung (nachstehend nur „Reklamation“) unverzüglich danach geltend zu machen, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder ihn unter Aufwendung der erforderlichen fachlichen Sorgfalt hätte feststellen können.
1.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Reklamation beim Verkäufer schriftlich auf folgende Weise geltend zu machen:
a) Durch das Ausfüllen des Reklamationsformulars in Anlage 1 dieser RO oder eine andere Schriftsache zu dieser Reklamation,
b) Durch das Abschicken des ausgefüllten Reklamationsformulars/einer schriftlichen Reklamation an die Anschrift des Verkäufers: EXPANDECO - Topánky E-shop s. r. o., Fraňa Kráľa 16, 966 81 Žarnovica, und/oder er E-Mail an eshop@novesta.sk.
c) Im Reklamationsformular oder in der schriftlichen Reklamation gibt er gründlich und wahrheitsgemäß alle dort verlangten Informationen und Sachverhalte an, die Einfluss auf die Erledigung der Reklamation von Seiten des Verkäufers an und legt eine Kopie der Rechnung vor.
d) Der Käufer schickt dem Verkäufer unverzüglich die Ware zur Besichtigung und Prüfung der reklamierten Mängel.
e) Der Käufer legt (auf Anfrage des Verkäufers) auch andere Belege im Zusammenhang mit der Ware und den reklamierten Mängeln vor (z. B. einen Beleg für die Bezahlung des Kaufpreises für die Ware usw.) und erbringt jegliche Mitwirkung bei der Erledigung seiner Reklamation.

 

2. Erledigung der Reklamation

2.1 Der Verkäufer erledigt die erhaltene Reklamation wie folgt:
a) Wenn es sich um einen Mangel handelt, der beseitigt werden kann, hat der Käufer das Recht, dass dieser unentgeltlich, pünktlich und ordnungsgemäß beseitigt wird. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.
b) Der Käufer kann anstelle der Beseitigung des Mangels Folgendes verlangen, wenn dem Verkäufer dadurch keine unangemessenen Kosten hinsichtlich des Warenpreises oder der Schwere des Mangels entstehen:
1. den Warenumtausch,
2. wenn der Mangel nur eine Komponente der Ware betrifft – den Umtausch dieser Komponente.
c) Der Verkäufer kann anstelle einer Mängelbeseitigung die fehlerhafte Ware immer gegen fehlerfreie umtauschen, wenn dies dem Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten verursacht.
d) Wenn es sich um einen Mangel handelt, der nicht behoben werden kann und der verhindert, dass die Ware ordnungsgemäß wie eine Ware ohne Mangel genutzt werden kann, hat der Käufer ein Recht auf den Umtausch der Ware oder auf einen Rücktritt vom Vertrag.
e) Wenn es sich um behebbare Warenmängel handelt, der Käufer aber aufgrund des wiederholten Auftretens dieses Mangels nach der Reparatur oder eine größere Anzahl von Mängeln die Ware nicht ordnungsgemäß nutzen kann, hat der Käufer ein Recht auf Umtausch der Ware oder auf einen Rücktritt vom Vertrag.
f) Wenn es sich um andere, nicht behebbare Warenmängel handelt, hat der Käufer ein Recht auf einen angemessenen Rabatt vom Warenpreis.
g) Der Verkäufer stellt eine schriftliche Bescheinigung zur Geltendmachung der Reklamation aus und stellt dem Käufer diese unverzüglich, spätestens mit dem Beleg für die Erledigung der Reklamation, zu. Eine Bescheinigung zur Geltendmachung der Reklamation muss nicht zugestellt werden, wenn der Käufer die Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachzuweisen.
h) Der Verkäufer stellt den schriftlichen Beleg zur Erledigung der Reklamation binnen 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation aus, spätestens jedoch zusammen mit dem Beleg zur Erledigung der Reklamation, wenn die Frist für die Erledigung der Reklamation vor dem Tag der Entgegennahme der Ware durch den Verkäufer begonnen hat.
2.2 Der Käufer/Verbraucher hat über die Art und Weise der Erledigung seiner Reklamation zu entscheiden, die er vom Verkäufer verlangt, und dies spätestens beim Einschicken/bei der Vorlage des ausgefüllten Reklamationsformulars an den/beim Verkäufer. Der Verkäufer bestimmt anhand seiner Entscheidung, welches Recht er geltend macht, die Art und Weise der Erledigung der Reklamation – durch Übergabe der reparierten Ware, durch Umtausch, durch Kaufpreisrückerstattung, durch Auszahlung eines angemessenen Preisrabatts, durch eine schriftliche Aufforderung zur Entgegennahme der Leistung oder eine begründete Ablehnung ohne unnötiger Verzögerungen sofort nach dem Geltend machen der Reklamation, in komplizierteren Fällen spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation, in begründeten Fällen, insbesondere, wenn eine komplizierte technische Bewertung des Warenzustands oder der reklamierten Dienstleistung erforderlich ist, spätestens binnen 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation. Nach der Bestimmung der Art und Weise der Erledigung der Reklamation erledigt der Verkäufer die Reklamation sofort, in begründeten Fällen auch später; die Erledigung der Reklamation darf aber nicht länger als 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung dieser Reklamation dauern. Wenn es zum Erhalt der reklamierten Ware durch den Verkäufer an einem späteren Tag als dem Tag der Geltendmachung der Reklamation kommt, beginnt die Frist für die Erledigung der Reklamation gemäß diesem Absatz an dem Tag, an dem der Verkäufer die Ware erhalten hat; spätestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Annahme des Reklamationsgegenstands unmöglich macht oder verhindert. Nach vergeblichem Ablauf der Frist für die Erledigung der Reklamation hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, oder das Recht auf den Umtausch der Ware gegen Neuware.
2.3 In begründeten Fällen behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine Änderung des Vorgehens bei der Erledigung der Reklamation vorzuschlagen, worüber er den Käufer ordnungsgemäß informiert.
2.4 Wenn die Ware zur sachkundigen Begutachtung abgeschickt wurde, setzt während dieser Bewertung die Garantiezeit aus.
2.5 Wenn der Käufer/Verbraucher die Reklamation in den ersten 12 Monaten nach dem Verkauf geltend macht, kann der Verkäufer die Reklamation nur auf der Grundlage einer sachkundigen Begutachtung ablehnen; ungeachtet des Ergebnisses der sachkundigen Begutachtung kann er vom Käufer/Verbraucher keine Erstattung der Kosten für die Begutachtung oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Begutachtung verlangen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher eine Kopie der sachkundigen Begutachtung, die eine Ablehnung der Reklamation begründet, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Erledigung der Reklamation bereitzustellen. Dies berührt nicht die Pflicht des Verkäufers, dem Käufer einen Beleg zur Erledigung der Reklamation gemäß Punkt 2.1 lit. h) RO auszustellen.
2.6 Wenn der Käufer/Verbraucher die Reklamation der Ware nach dem Ablauf von 12 Monaten nach dem Kauf geltend gemacht hat und diese von der Verkäuferin abgewiesen wurde, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Beleg zur Erledigung der Reklamation anzugeben, wem der Käufer die Ware zur sachkundigen Begutachtung schicken kann. Wenn die Ware zur sachkundigen Begutachtung an die festgelegte Person schickt, trägt die Kosten für die sachkundige Begutachtung sowie auch sämtliche sonstige, damit zusammenhängende und zweckmäßig aufgewendete Kosten ungeachtet des Ergebnisses der sachkundigen Begutachtung der Verkäufer. Wenn der Käufer anhand der sachkundigen Begutachtung die Haftung des Unternehmens für den reklamierten Mangel der Ware nachweist, kann er die Reklamation erneut geltend machen; die Garantiezeit wird während der Durchführung der sachkundigen Begutachtung der Ware ausgesetzt. Die Verkäuferin ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der erneut geltend gemachten Reklamation sämtliche Kosten für die sachkundige Begutachtung sowie auch sämtliche, damit zusammenhängende und zweckmäßig aufgewendete Kosten zu erstatten. Eine erneut geltend gemachte Reklamation kann nicht abgewiesen werden.
2.7 Der Käufer behält sich das Recht vor, nicht reparierbare Ware oder deren Teil durch eine ähnliche Ware zu ersetzen bzw. den Preis zurückzuerstatten. Wenn die gleiche Art an Ersatzware nicht zur Verfügung steht, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Ersatzware/Ersatzleistung auszuhändigen, die ähnliche Parameter wie die zuvor bereitgestellte Ware/Leistung erfüllt. Wenn die nicht zu reparierende Ware auf dem Markt nicht verfügbar ist, wird die Reklamation durch eine angemessene Ersatzleistung oder die Rückerstattung des Kaufreises in Höhe des Preises einer angemessenen Ersatzleistung, die der Verkäufer festlegt, abgewickelt. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, darüber zu entscheiden, ob er die Reklamation durch einen angemessenen Ersatz oder die Preisrückerstattung erledigt.

 

3. Schlussbestimmungen

3.1 Der Käufer hat die Möglichkeit, sich mit einer Aufforderung zur Behebung an den Verkäufer zu wenden, wenn er nicht mit der Art und Weise zufrieden ist, wie der Verkäufer seine Reklamation abgewickelt hat, oder der Ansicht ist, dass der Verkäufer seine Rechte verletzt hat. Wenn der Verkäufer auf diesen Antrag auf Behebung ablehnend reagiert oder innerhalb von 30 Tagen ab seiner Absendung gar nicht reagiert, hat der Käufer/Verbraucher im Sinne von § 12 des Gesetzes Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Lösung von Verbraucherstreitsachen und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze das Recht, einen Antrag auf Eröffnung einer alternativen Lösung seiner Streitsache zu stellen. Das für die alternative Streitbeilegung in einem Verbraucherstreit zuständige Subjekt ist die Slowakische Handelsinspektion – Slovenská obchodná inšpekcia (bzw. eine andere juristische Person auf der Liste der Subjekte für die alternative Streitbeilegung beim Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik, die auf der Internetseite des Ministeriums einsehbar ist). Der Käufer/Verbraucher hat das Recht, unter den Subjekten der alternativen Streitbeilegung bei einem Verbraucherstreit zu wählen. Der Käufer/Verbraucher kann für die Einreichung des Antrags auf eine alternative Streitbeilegung die Internetplattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwenden.
3.2 In Bezug auf den Käufer/Verbraucher gilt, dass in dem Umfang, in dem die Bestimmungen dieser RO die Verbraucherrechte bei der Anwendung der Mängelhaftung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrats Nr. 372/1990 Slg. über Vergehen im Sinne der geltenden Vorschriften, des Gesetzes Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Warenverkauf oder der Erbringung von Dienstleistungen anhand eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers abgeschlossenen Vertrags und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze und zusammenhängenden Rechtsvorschriften einschränken oder ausschließen, werden die Bestimmungen dieser RO nicht angewendet und auf die Rechte des Käufers/Verbrauchers kommt die Regelung aus den vorgenannten Rechtsvorschriften zur Anwendung.
3.3 Der Verkäufer behält sich das Recht auf eine Änderung und/oder Ergänzung der RO vor, wobei die von ihm geänderte Fassung der RO mit dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite des Verkäufers de.gonovesta.com für den Käufer verbindlich wird.

 

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